Masterarbeit in der Hydro- oder Ingenieurgeologie
Es gilt die reguläre Studien- und Prüfungsordnung. Die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am Profil Hydro- und Ingenieurgeologie erfolgt auf Antrag des/der Studierenden nach Abschluss des Studiums durch den Prüfungsausschuss.